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Wahlrechte in der Bilanzbuchhalterprüfung: So erkennst Du sie – und triffst in der Prüfung die richtige Entscheidung

Wahlrechte gehören zu den Grundlagen, die in jedem Kurs für Bilanzbuchhalter besprochen werden – und trotzdem bleiben sie in der IHK Prüfung oft eine kleine Unsicherheitsquelle. Denn im Gesetz wirken sie manchmal wie „entweder oder“, aber in der schriftlichen Bilanzbuchhalterprüfung geht es nicht darum, irgendeine Variante auszuwählen. Es geht darum, die Aufgabenstellung richtig zu lesen und das Wahlrecht so auszuüben, wie es die Prüfungssituation verlangt.

Vielleicht hast Du Dich auch schon gefragt: Welche Wahlrechte sind für die schriftliche Bilanzbuchhalterprüfung eigentlich besonders wichtig?
Genau diese Frage klären wir hier – praxisnah und Schritt für Schritt.

Wenn Du das sicher beherrschst, nimmst Du Dir viel Druck aus der Prüfung. Denn Wahlrechte sind kein Zufall und auch keine Bauchentscheidung. Die Prüfungen der letzten Jahre zeigen sehr deutlich: Es gibt Formulierungen, die eine typische Richtung vorgeben. Und genau die musst Du erkennen, damit Du nicht unnötig Punkte liegen lässt.

In diesem Artikel schauen wir uns an, wie Du Wahlrechte im Gesetz identifizierst und woran Du erkennst, welche Ausübung in der Prüfung richtig ist – klar, verständlich und mit vielen Beispielen.

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Übrigens: Diesen Artikel gibt es auch als Podcast bei „Mit Vero zum Bilanzbuchhalter“ – der Podcast für BiBus in spe“ – höre gerne hier auf allen gängigen Plattformen rein.

Wahlrechte sicher erkennen: Diese Formulierungen führen Dich hin

Wahlrechte erkennst Du im Gesetz meist an sehr kleinen Wörtern. Formulierungen wie „kann“, „darf“, „braucht nicht“, „ist zulässig“ oder „ist nicht zu beanstanden“ zeigen Dir, dass es mehrere legale Wege gibt – Du darfst, aber Du musst nicht.

Mehr sagt das Gesetz an dieser Stelle noch nicht. Ob die Wahlrechte in der Bilanzbuchhalterprüfung genutzt werden sollen oder nicht, ergibt sich erst aus der Aufgabenstellung. Sobald Du eines dieser Signalwörter siehst, weißt Du also:

Hier liegt ein Wahlrecht – und jetzt kommt es darauf an, welche Richtung die Aufgabe verlangt.

Wo die Aufgabe die Richtung für Wahlrechte in der Bilanzbuchhalterprüfung vorgibt – und was das konkret bedeutet

Wo findest Du Aussagen zu Wahlrechten in der Aufgabe?

Die Richtung, wie ein Wahlrecht auszuüben ist, steht nicht im Gesetz, sondern in der Aufgabe selbst.

Am häufigsten findest Du sie in der Situationsbeschreibung: Dort tauchen Formulierungen auf wie „In der Handelsbilanz sollen Aktiva hoch und Passiva niedrig ausgewiesen werden“ oder „Der steuerliche Gewinn soll möglichst gering sein“.

Und manchmal wird sie erst bei den einzelnen Aufgaben konkret. Wichtig: Gerade hier gibt es gelegentlich abweichende Zielsetzungen – zum Beispiel, wenn eine Teilaufgabe ausdrücklich etwas anderes verlangt als die allgemeine Aufgabenbeschreibung.

Darum lohnt es sich immer, das Fettdruckte bei den Teilaufgaben sehr genau zu lesen. Dort versteckt sich oft die eigentliche Steuerung, wie Du ein Wahlrecht in genau dieser Aufgabe nutzen sollst.

Das Bild zeigt Vero, Dozentin für Bilanzbuchhalter, IHK Prüferin und Korrektor mit über 10 Jahren Erfahrung

Wie kann das formuliert sein?

Typischerweise läuft es auf zwei Varianten hinaus:

  • Über die Bilanzposten („Aktiva hoch, Passiva niedrig“ – typischer HGB-Blick)
  • Über das Ergebnis bzw. den Gewinn („Gewinn so niedrig wie möglich“ – typischer EStG-Blick)

Wie Du diese beiden Richtungen konkret mit Leben füllst, schauen wir uns jetzt an.

Welche Lösung ist richtig? So entscheidest Du konsequent

Typisch Handelsrecht: „Aktiva hoch, Passiva niedrig“ – so setzt Du Wahlrechte ein

Eine Formulierung wie „In der Handelsbilanz sollen Aktiva so hoch wie möglich und Passiva so niedrig wie möglich ausgewiesen werden“ ist in vielen Prüfungen typisch. Damit sagt Dir die Aufgabe:
Nutze Wahlrechte so, dass das Vermögen steigt und die Schulden nicht unnötig wachsen.

Im Handelsrecht kannst Du sehr manchmal Vermögensgegenstände ansetzen, die Du nicht ansetzen müsstest, und Du unterlässt Dinge, die den Aktivposten verringern würden. Das bringt Dir eine klare Richtung: aktivieren statt Aufwand, ansetzen statt weglassen.

Typische Wahlrechte, die Du bei dieser Aufgabenstellung so ausüben würdest:

  • Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände aktivieren (§ 248 HGB)
    → Du setzt sie an, statt die angefallenen Kosten als Aufwand zu behandeln. Das erhöht die Aktiva.
  • Disagio als aktiver RAP ansetzen (§ 250 Abs. 3 HGB)
    → Der Ansatz steigert die Aktivseite. Die Alternative – sofortiger Zinsaufwand – würde die Bilanz verkleinern.
  • Aktive latente Steuern bilden (§ 274 HGB)
    → Du stellst sie ein, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Auch das erhöht die Aktiva.
  • Zulässige Bestandteile der Herstellungskosten einbeziehen (§ 255 Abs. 2 HGB)
    → Verwaltungskosten oder andere optionale Bestandteile aktivierst Du mit. Dadurch wächst der Bilanzansatz. Darauf gehen wir unten bei den Besonderheiten nochmals ein.
  • Keine Abschreibung bei nur vorübergehender Wertminderung bei Wertpapieren im Anlagevermögen
    → Eine Abschreibung wäre zulässig, senkt aber die Aktiva. Bei „Aktiva hoch“ lässt Du die Abschreibung weg.

Alle Entscheidungen folgen demselben Muster:
Wenn die Aufgabe Dich im Handelsrecht auf „Aktiva hoch“ lenkt, nutzt Du das Wahlrecht für einen höheren Bilanzansatz – im Rahmen dessen, was das HGB zulässt.

Im EStG und HGB gibt es viele Fundstellen, die einen Spielraum zulassen. Es ist wichtig, dass Du Wahlrechte in der Bilanzbuchhalterprüfung richtig anwendest.

Typisch Steuerrecht: „Gewinn so niedrig wie möglich“ – so nutzt Du Spielräume

In Steuerrechtsaufgaben findest Du sehr häufig Formulierungen wie „Der steuerliche Gewinn soll so niedrig wie möglich ausfallen“ oder „Wenig Steuer zahlen“. Damit ist klar: Du übst Wahlrechte in der Bilanzbuchhalterprüfung so aus, dass Du Aufwand erhöhst oder Gewinn minderst, wenn das rechtlich zulässig ist.

Das bedeutet: abschreiben, was geht – Begünstigungen nutzen – Rücklagen bilden statt stille Reserven sofort versteuern. Und ganz wichtig: In der Prüfung denkst Du immer aus Sicht des aktuellen Jahres. Ob sich Effekte später ausgleichen, spielt dort keine Rolle.

Typische Wahlrechte in der Bilanzbuchhalterprüfung, die Du bei dieser Aufgabenstellung so ausübst:

  • Degressive AfA wählen (§ 7 Abs. 2 EStG)
    → Höhere Abschreibung im ersten Jahr, wenn rechtlich zulässig → geringerer Gewinn.
  • Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1/2 EStG)
    → Du schreibst ab, wenn die Voraussetzungen vorliegen → Gewinnminderung.
  • AfaA (§ 7 Abs. 1 S. 7 EStG)
    → Zusätzliche Abschreibung bei außergewöhnlicher Abnutzung → senkt sofort das Ergebnis.
  • Gebäude-AfA nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG)
    → Nachweisbare kürzere ND führt zu größerer AfA als die gesetzlichen Prozentsätze.
  • Wechsel degressiv → linear (§ 7 Abs. 3 EStG)
    → Sobald linear günstiger ist, wechselst Du rechtmäßig und gewinnmindernd.
  • GWG vs. Sammelposten (§ 6 Abs. 2/2a EStG)
    → Einheitliche Entscheidung für das Wirtschaftsjahr; beide Varianten können Gewinn mindern.
  • § 6b-Rücklage bilden/übertragen
    → Stille Reserven werden nicht aufgedeckt.
    Optimal: Übertragung auf nicht abnutzbare WG, damit die AfA-BMG der neuen Güter nicht gekürzt wird.
  • Begünstigungen nutzen (z. B. Ersatzbeschaffung)
    → Alles, was zulässig den Gewinn drückt, setzt Du ein.

Kern ist immer:
Wenn die Aufgabe im Steuerrecht auf „Gewinn niedrig“ ausgerichtet ist, nutzt Du Wahlrechte für höhere Abschreibung oder steuerliche Vorteile – stets bezogen auf das laufende Jahr.

Besonderheiten bei Wahlrechte in der Bilanzbuchhalterprüfung, die Du kennen solltest

Einheitliche Ausübung bei Herstellungskosten

Bei den Herstellungskosten musst Du Dich für eine einheitliche Linie entscheiden. Wenn Du also zulässige Bestandteile wie Verwaltungskosten in der Handelsbilanz mit einbeziehst, gilt diese Entscheidung automatisch auch für die Steuerbilanz. Wenn Du Dich also für die Aktivierung von beispielsweise Fremdkapitalzins entscheidest, dann musst Du ihn auch in der Steuerbilanz ansetzen.

In diesen Fällen hat die Aufgabenstellung für das Handelsrecht Vorrang. So wurde es beispielsweise in der Herbstprüfung 2024 gemacht: Wie entscheiden und nach der Aufgabenstellung im Handelsrecht für die Aktivierung und machen es dann im Steuerrecht genauso.

Gewillkürtes Betriebsvermögen

Ein echtes Wahlrecht, aber nur bei WG, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch privat sind. Wichtig ist die aktive Zuordnung – z. B. über die Buchführung. Ohne erkennbaren Willen entsteht kein gewillkürtes BV. Das muss aus der Aufgabe, in dem Fall aus dem Sachverhalt erkennbar sein.

Bewertungsmethoden: LIFO, FIFO, Durchschnitt

Bei zum Beispiel Vorräten kannst Du methodisch wählen, soweit zulässig, wie Du die Anschaffungskosten ermitteln möchtest: Vielleicht lassen die Angaben in der Aufgabe Lifo, Fifo und die Durchschnittsbewertung zu. Die Wahl der Methode beeinflusst direkt die Bilanz. Du entscheidest Dich bei der klassischen Aufgabenstellung also im Handelsrecht für den höchsten zulässigen Wert und in der Steuerbilanz für den niedrigsten zulässigen Wert. Natürlich kann die Aufgabenstellung auch bewusst eine bestimmte Berechnung verlangen („Die Anschaffungskosten der Waren sollen nach dem Lift-Verfahren bewertet werden.„)

Wahlrechte bei der Gewinnverwendung (§ 58 Abs. 2 AktG)

Vorstand bzw. Aufsichtsrat oder Hauptversammlung können z. B. Zuführungen zu Rücklagen beschließen. Die Hälfte-Hälfte Regelung aus dem § 58 AktG ist beispielsweise ein Wahlrecht. Ob und in welcher Höhe Du davon Gebrauch machen sollst, legt der Sachverhalt fest.

Nur wer aktiv mit dem Gesetz arbeiten kann Wahlrechte in der Bilanzbuchhalterprüfung richtig einschätzen

So bringst Du es aufs Papier: kurz, klar, korrekt

Es reicht oft ein einziger sauberer Satz, um Wahlrechte in der Bilanzbuchhalterprüfung richtig zu begründen. Wichtig ist, dass Du den Paragraphen nennst, das Wahlrecht erkennst und die typische Aufgabenrichtung berücksichtigst.

Beispiel Handelsrecht:

„Nach § 250 Abs. 3 HGB kann ein Disagio als aktiver RAP angesetzt werden. Da in der Handelsbilanz die Aktiva möglichst hoch auszuweisen sind, wird der Ansatz vorgenommen.“

Beispiel Steuerrecht:

„Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG kann auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden. Da der steuerliche Gewinn niedrig gehalten werden soll, wird die Teilwertabschreibung vorgenommen.“

Oder Du fügst ein schlichtest „laut Aufgabenstellung“ ein. Mehr braucht es nicht.
Wenn ein Wahlrecht einheitlich auszuüben ist (z. B. HK, GWG/Sammelposten), erwähne das zusätzlich kurz.

Fazit: Typische Aufgabenstellungen souverän lesen – Wahlrechte in der Bilanzbuchhalterprüfung gezielt ausüben

Wahlrechte sind kein Ratespiel. Das Gesetz lässt Dir zwar Spielräume, aber in der Prüfung zählt vor allem, was die Aufgabe von Dir verlangt. Typische Formulierungen wie „Aktiva hoch“ oder „Gewinn niedrig“ geben Dir die Richtung vor – und nur eine Ausübung passt zur Aufgabe.

Wenn Du diese Entscheidung sicher triffst und kurz begründest, verlierst Du keine Punkte für Lösungen, die zwar theoretisch möglich wären, aber nicht zum Prüfungsziel passen.

Für weitere fachliche Vertiefung findest Du im Blog außerdem einen Artikel zum Umgang mit BMF-Schreiben in der Bilanzbuchhalterprüfung – ideal, wenn Du spezielle Einzelfälle noch besser verstehen möchtest.


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Cover: Wahlrechte in der Bilanzbuchalterprüfung erkennen und richtig anwenden

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