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BMF-Schreiben in der Bilanzbuchhalterprüfung – sicher anwenden und verstehen

BMF‑Schreiben in der Bilanzbuchhalterprüfung wirken auf den ersten Blick sperrig – gerade in der Vorbereitung. In der Prüfung sind sie aber oft klare Helfer, wenn du weißt, wie und wofür du sie nutzt.

In diesem Artikel bekommst du einen knackigen, strukturierten Überblick: Wie BMF‑Schreiben in der IHK Prüfung auftauchen, wie du korrekt zitierst, was du mitbringen musst (oder nicht) – und was es mit dem BMF zum dauerhaft niedrigeren Teilwert auf sich hat.

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Übrigens: Diesen Artikel gibt es auch als Podcast bei “Mit Vero zum Bilanzbuchhalter – der Podcast für BiBus in spe” – höre gerne hier auf allen gängigen Plattformen rein:

BMF-Schreiben in der IHK Prüfung: Dein Überblick

Wie kommen BMF-Schreiben in der Bilanzbuchhalterprüfung vor?

Wenn ein BMF‑Schreiben für die Lösung erforderlich ist, liegt es als Anlage bei – meist mit genau den relevanten Randziffern (Rz.). In der Aufgabe findest du einen Hinweis auf die Anlage (z. B. „siehe Anlage 2“).

Das nimmt dir Sucharbeit ab: Du musst nicht das gesamte Schreiben durcharbeiten, sondern arbeitest mit den abgedruckten Auszügen.


Tipp: Lies den Bearbeitungshinweis aufmerksam und prüfe gleich, welche Rz. im Auszug enthalten sind und wofür du sie brauchst. So behältst du die Orientierung und verlierst keine Zeit.

So zitierst Du BMF-Schreiben richtig in der Bilanzbuchhalterprüfung

Zitierweise in der Prüfung ist einfach und einheitlich:

  • Datum des BMF‑Schreibens (steht über dem Text der Anlage),
  • Randziffer (Rz.) der Aussage, auf die du dich beziehst.
    Formulierungen wie „BMF vom …, Rz. …“ sind völlig ausreichend und auch so in offiziellen Lösungen üblich. Du musst keine Sätze zählen oder Textstellen paraphrasieren – die Rz. ist dein Anker.

Musst oder darfst Du BMF-Schreiben mitbringen?

Du musst kein BMF‑Schreiben mitbringen. Gesetzessammlungen, in denen Erlasse/BMF‑Schreiben abgedruckt sind, können zugelassen sein – notwendig sind sie nicht, weil prüfungsrelevante Auszüge beigefügt werden.

Kläre mit Deiner Kammer gegebenenfalls ab, ob Ausgaben mit Erlassen bzw. BMF-Schreiben tatsächlich zugelassen sind, wenn Du eine solche Ausgabe hast und mitnehmen möchtest

Selbst wenn du ein Werk dabeihast, arbeite in der Prüfung bevorzugt mit der Anlage: Dort sind genau die Passagen enthalten, auf die es in der Aufgabe ankommt und nicht das komplette, vielleicht sehr viel ausführlichere Schreiben

Hier findest Du die offizielle Hilfmittelliste der IHK: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/resource/blob/54254/c492ba28719d91ea21890e89640dfa04/hl2021-gepr-bilanzbuchhalter-data.pdf

Am Ende des Textes bei den Sternchen findest Du den entscheidenden Satz zur Zulässigkeit von BMF Schreiben in der Prüfung,

Meine persönlichen Tipps für mehr Sicherheit mit BMF-Schreiben

  • Vorwissen aufbauen: Du musst nichts auswendig lernen – aber es hilft enorm, die Struktur und den Regelungsinhalt der wichtigsten BMF‑Schreiben zu kennen.
  • Rz. markieren: In der Anlage schnell die Schlüssel‑Rz. identifizieren und mit kurzen Stichworten am Rand verankern. Du darfst auf die Anlage schreiben. Warum also nicht schnell markieren, wie Du es auch bei einem Gesetz machen würdest?
  • Durchstreichen was überflüssig ist: Einmal gelesen, aber keinen Zusammenhang mit der Aufgabe gesehen? Was Du durchgestrichen hast, liest Du nicht noch 3x durch, ohne dass es Dir etwas bringen würde

Das BMF-Schreiben zum dauerhaft niedrigeren Teilwert – verständlich erklärt

Die BMF-Schreiben, die bisher am häufigsten in der Bilanzbuchhalterprüfung vorkamen, sin der Leasing-Erlass und der Erlass zur Dauerhaftigkeit des Teilwertes.

Auf diesen absoluten Klassiker möchte ich hier noch näher eingehen:

Das BMF‑Schreiben vom 02.09.2016 regelt, wann ein Wert am Bilanzstichtag als dauerhaft niedriger (bzw. bei Verbindlichkeiten dauerhaft höher) gilt – und nach welchem Maßstab du das beurteilst. Die Anwendung ist in der Prüfung gut machbar, wenn Du schon vorab weißt, wie der Erlass grob funktioniert.

Direkt zum Schreiben:
BMF zum dauerhaft niedrigeren Teilwert (02.09.2016) beim Bundesministerium für Finanzen: https://esth.bundesfinanzministerium.de/esth/2016/C-Anhaenge/Anhang-09/VI/inhalt.html

Abnutzbares Anlagevermögen: Dauerhaftigkeit Schritt für Schritt prüfen

Beim abnutzbaren Anlagevermögen knüpft das BMF an den planmäßigen Restbuchwert und die Restnutzungsdauer an. Entscheidend ist, ob der am Stichtag angegebene Teilwert mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegen würde.


Praktisch bedeutet das für dich: Du stellst den die Hälfte des planmäßigen Buchwerts am Stichtag dem Teilwert gegenüber.

Liegt der Teilwert unter dem maßgeblichen Schwellenwert, spricht das BMF von Dauerhaftigkeit – andernfalls nicht.
Wichtig: Du brauchst hier keine Schätzorgien – die Aufgabe liefert dir die nötigen Daten (Buchwert/Teilwert/Restnutzungsdauer). Du prüfst regelgeleitet und belegst dein Ergebnis mit Rz.‑Verweis – fertig!

Beispiel: Der planmäßige Buchwert am Bilanzstichtag beträgt 50.000 €. Nach der halben Restnutzungsdauer würde er also 25.000 € betragen.

-> Der Teilwert beträgt am Bilanzstichtag mehr als 25.000 €, beispielsweise 30.000 €, dann ist er nicht von Dauer

-> Der Teilwert beträgt am Bilanzstichtag weniger als 25.000 €, beispielsweise 20.000 €, dann ist er nicht von Dauer

Natürlich kann in einer Aufgabe auch angegeben sein, ob der Teilwert von Dauer ist oder nicht. Aber ohne entsprechende Ausgabe dazu, kannst Du die Dauerhaftigkeit mit dem BMF-Schrieben selbst überprüfen.

Umlaufvermögen: Was zählt wirklich bis zur Bilanzerstellung?

Beim Umlaufvermögen (z. B. Waren) zählt die Entwicklung nach dem Stichtag bis zur Bilanzerstellung:

  • Wird die Ware vorher verbraucht oder veräußert, endet die Betrachtung bereits zu diesem früheren Zeitpunkt.
  • Ganz wichtig: Der Wert am Tag der Bilanzerstellung ist nicht der neue Bewertungsmaßstab. Der Zeitraum dient nur dazu, ob der Stichtagswert als dauerhaft einzustufen ist (Stichtagsprinzip).

Wenn du das Thema vertiefen möchtest: Hier findest du ein Zahlenbeispiel zum Umlaufvermögen, das die Denke sauber zeigt: https://www.instagram.com/reel/CnSnW9YIYNx/?utm_source=ig_web_copy_link&igsh=MzRlODBiNWFlZA==

Börsennotierte Wertpapiere: Die 5%-Grenze im Blick behalten

Für börsennotierte Wertpapiere führt das BMF eine Bagatellgrenze von 5 % ein. Du vergleichst den Buchwert (z. B. Anschaffungskosten) mit dem Teilwert am Stichtag:

  • Wertminderung < 5 %keine dauernde Wertminderung.
  • Wertminderung ≥ 5 %dauernd niedriger.
    Hier ist nur der Stichtag relevant. Spätere Kursanstiege im Folgejahr sind für diese Beurteilung unerheblich. Das macht die Prüfung an dieser Stelle sehr klar: Prozent prüfen, Rz. zitieren, fertig.

Verbindlichkeiten: Wann ein dauerhaft höherer Teilwert gilt

Wechsel der Bilanzseite, Wechsel der Denkrichtung: Bei Verbindlichkeiten geht es um den dauerhaft höheren Teilwert. Das BMF unterscheidet u. a.:

Langfristige Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 10 Jahren: keine dauerhafte Erhöhung – normale Schwankungen gleichen sich über die Zeit aus.

  • Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs: Hier orientierst du dich – spiegelbildlich zum Umlaufvermögen – an der Entwicklung bis zur Bilanzerstellung (bzw. bis zum früheren Zahlungszeitpunkt).
  • Achte in der Argumentation auf die Richtung: Beim Umlaufvermögen denkst du „niedriger“, bei Verbindlichkeiten „höher“. Der Zeitraum‑Gedanke bleibt gleich: Stichtag → Entwicklung → Einstufung begründen.

FAQ zum BMF-Schreiben in der Bilanzbuchhalterprüfung

Muss ich Erlasse und BMF-Schreiben in der Prüfung dabei haben?
Nein. Wenn Du eine Ausgabe mit Erlassen hast, kläre am besten mit Deiner Kammer, ob Du sie mitnehmen darfst.

Muss ich das BMF‑Schreiben auswendig können?
Nein. In der Prüfung sind relevante Auszüge beigefügt. Es hilft aber, die Logik und Schlüsselstellen vorher zu kennen, damit du in der Prüfung schnell sicher argumentierst.

Wie zitiere ich korrekt?
Mit Datum des BMF‑Schreibens und der Randziffer: „BMF vom …, Rz. …“. Das zeigt, dass du dich auf den konkreten Rechtstext stützt.

Sind alle BMF‑Schreiben prüfungsrelevant?
Nein. Viele BMF‑Schreiben betreffen spezielle Einzelfälle. In der Vergangenheit waren für die schriftliche Bilanzbuchhalterprüfung vor allem wenige zentrale Regelungen relevant – u. a. das Schreiben zum dauerhaft niedrigen Teilwert (s.o.) oder der Leasing-Erlass.

Gilt das auch in der Handelsbilanz?
In Prüfungen wird der steuerliche Ansatz aus dem BMF‑Schreiben manchmal übernommen oder durch die Aufgabenstellung explizit vorgegeben. Lies die Hinweise in der Aufgabe genau – dort steht, worauf du dich stützen sollst.

Fazit

BMF‑Schreiben sind keine Hürde, sondern ein Werkzeug. Wenn du weißt, wo du nachschlägst (Rz.), wie du zitierst (Datum + Rz.) und welcher Zeitraum für die Einstufung zählt, sammelst du sichere Punkte – unaufgeregt, klar, begründet.

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